§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die REFINED Marketing mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ [„AG“] genannt) handelt.
(2) REFINED Marketing schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit REFINED Marketing als Unternehmer zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als REFINED Marketing ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn REFINED Marketing in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von REFINED Marketing / Mitwirkung des Kunden
(1) REFINED Marketing erbringt Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings und schuldet nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann REFINED Marketing den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen lediglich anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben, von REFINED Marketing nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.
(2) Wenn REFINED Marketing für den Kunden eine Dienstleistung im Bereich der Patientengewinnung erbringt, gelten Anfragen dann als qualifiziert, wenn sie sich über den von REFINED Marketing unter Mithilfe des Kunden definierten und erstellten Prozess eingetragen haben (nach Werbeschaltung, vor Leadservice) und damit ein Interesse an den Produkten und der Dienstleistung des Kunden gezeigt haben.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch REFINED Marketing, bleibt der Vergütungsanspruch von REFINED Marketing unberührt.
(4) Aufgrund unserer Erfahrung behalten wir uns vor, über Art und Inhalt der Werbeschaltungen unserer Kunden zu entscheiden. Diese Voraussetzung ist Bestandteil eines jeden Vertrages, dies gilt auch für nachträgliche Abänderungen der Verträge. Die Werbeschaltung wird von REFINED Marketing grundsätzlich und ausschließlich nach besten Wissen und Gewissen aufgebaut und geschalten.
(5) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(6) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen oder Werbekonten bzw. Social Media Profile zu sperren. Für ein solches Vorgehen ist REFINED Marketing nicht verantwortlich. Dieses Verhalten von Facebook hat kein Einfluss auf den Vergütungsanspruch von REFINED Marketing.
(7) REFINED Marketing ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(8) Die vereinbarte Vergütung von REFINED Marketing in Bezug auf deren Werbedienstleistungen enthalten kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den
Werbeplattformbetreiber zu entrichten.
(9) REFINED Marketing garantiert keine konkrete Anzahl an Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.
(10) Sollte eine Garantie vertraglich gesondert vereinbart worden sein und führt der Kunde eigenständige Änderungen im Anzeigenmanager durch, die unsere Kampagnen betreffen, verfällt die Garantie und sämtliche daraus resultierenden Ansprüche erlöschen.
(11) Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden von REFINED Marketing zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an REFINED Marketing zu übergeben. Dem Kunden steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu.
(12) Um eine effektive Bewertung und Optimierung unserer Marketingkampagnen zu gewährleisten, ist eine Mindestlaufzeit von sechs Wochen erforderlich. Eine finale Bewertung der Kampagne vor Ablauf dieser Frist ist nicht aussagekräftig und kann daher nicht als Grundlage für Erfolgsmessungen oder Beschwerden dienen.
(13) Kunden sind verpflichtet, den von uns empfohlenen Prozess von der Kampagnengestaltung bis zum Funnel und den Kontakt der Anfragen/Bewerber einzuhalten. Abweichungen von diesem Prozess, insbesondere zu Beginn der Kampagne, beeinträchtigen die Effektivität der Maßnahmen und entbinden uns von der Verpflichtung, die erwarteten Ergebnisse zu liefern.
(14) Die Einhaltung und Nutzung unserer bereitgestellten Schulungsunterlagen ist für den Erfolg der Kampagnen unabdingbar. Nichtnutzung oder abweichende Anwendungen dieser Materialien können die Kampagnenergebnisse negativ beeinflussen und entheben uns jeglicher Haftung für nicht erfüllte Erwartungen.
(15) Eingriffe in die Kampagnen innerhalb der ersten vier Wochen nach deren Start, die nicht unseren Empfehlungen entsprechen, können die Effizienz und Wirksamkeit der Kampagne beeinträchtigen. In solchen Fällen übernehmen wir keine Verantwortung für resultierende Minderleistungen oder Misserfolge.
(16) Regelmäßiges und konstruktives Feedback des Kunden ist essentiell für die Optimierung unserer Kampagnen. Vor allem Feedback und Pflege der Anfragen in der REFINED Marketing Software is unabdinglich für eine Optimierung der Kampagne. Fehlendes oder unzureichendes Feedback kann die Effektivität der Kampagnen beeinträchtigen und entbindet uns von der Verantwortung für nicht optimale Kampagnenergebnisse.
(17) Die kontinuierliche Erreichbarkeit des Kunden für notwendige Optimierungen ist für den Erfolg der Kampagne unerlässlich. Mangelnde Erreichbarkeit kann zu Verzögerungen oder Beeinträchtigungen der Kampagne führen und enthebt uns der Verantwortung für daraus resultierende Minderleistungen.
(18) Sollte die Kampagne, oder einzelne Teile davon (Bilder, Texte, Budget etc) vom Kunden eigenständig geändert werden oder die Änderung durch eine dritte Person außerhalb der REFINED Marketing gesehen, so übernehmen wir keine Gewähr für die Ergebnisse und es enthebt uns der Verantwortung für daraus resultierende Minderleistungen.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen REFINED Marketing und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von REFINED Marketing zu erhalten.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen REFINED Marketing und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass REFINED Marketing das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet, falls von REFINED Marketing gewünscht.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von REFINED Marketing unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) REFINED Marketing kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. REFINED Marketing kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber REFINED Marketing nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und REFINED Marketing überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist REFINED Marketing verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von REFINED Marketing zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Werbeagentur in Ansatz zu bringen.
(6) REFINED Marketing ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird REFINED Marketing dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von REFINED Marketing gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von REFINED Marketing hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von uns angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und in der Währung Euro (€).
(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, entweder durch Banküberweisung, Kreditkartenzahlung oder per SEPA-Lastschriftmandat. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung & automatische Kreditkartenabbuchung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) REFINED Marketing stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung nach erfolgreichem Lastschrifteinzug aus.
(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an REFINED Marketing zu überweisen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(6) Bei einer beliebigen (sowohl entgeltlich, als auch unentgeltlich) Form der Zusammenarbeit ist REFINED Marketing berechtigt, das Logo des Partners auf der eigenen Webseite https://refinedmarketing.at & https://refinedmarketing.io, sowie auf den eigenen Social Media Kanälen zu Werbezwecken zu verwenden.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit beinhalten, gilt eine sechsmonatige Laufzeit als vereinbart.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(3) Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht abweichend vereinbart, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht 30 Tage vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei in Textform (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.
§ 7 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch REFINED Marketing beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei REFINED Marketing eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei REFINED Marketing vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält REFINED Marketing sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber in Verzug, ist REFINED Marketing berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. REFINED Marketing wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
§ 8 Erfüllung
(1) REFINED Marketing wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. REFINED Marketing ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass REFINED Marketing bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird REFINED Marketing Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist REFINED Marketing gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von REFINED Marketing unberührt.
(4) REFINED Marketing ist berechtigt, für Kunden generierte Kontakte zur Qualitätssicherung selbst im Namen des Kunden anzurufen.
§ 9 Haftung
(1) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von REFINED Marketing und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von REFINED Marketing ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
(2) Jegliche Haftung von REFINED Marketing für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
(3) REFINED Marketing haftet nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(4) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen oder Werbekonten zu sperren bzw. Social Media Profile vollständig des Werbens zu beschränken. Für eine solche Vorgehensweise und die damit verbundenen Nachteile und Schäden für den Kunden haftet REFINED Marketing nicht. Ferner ist die Haftung der REFINED Marketing für die Hackangriffe und die damit verbundenen finanziellen Schäden ausgeschlossen, sofern sie nach den aktuellen Sicherheitheitsstandards Ihre Zugänge gesichert hat.
(5) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, REFINED Marketing ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt REFINED Marketing insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
(6) Der Kunde bestätigt und versichert, dass jegliches Werbematerial und sämtliche Werbemaßnahmen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Bild-, Video- und Textmaterial, die REFINED Marketing zur Nutzung, Bearbeitung oder Veröffentlichung im Rahmen der beauftragten Dienstleistungen übergeben werden, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und berufsspezifischen Werberichtlinien, insbesondere jenen für Ärzte und medizinische Berufe, entsprechen.
(7) Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des zur Verfügung gestellten Werbematerials und der beauftragten Werbemaßnahmen. REFINED Marketing wird vor Durchführung spezifischer Werbemaßnahmen, insbesondere solcher, die potenziell rechtlichen Einschränkungen unterliegen (z.B. Vorher-Nachher-Bilder im medizinischen Bereich), den Kunden auf mögliche rechtliche Risiken hinweisen. Die Entscheidung zur Durchführung dieser Maßnahmen liegt letztendlich beim Kunden.
(8) Sollte der Kunde trotz eines Hinweises von REFINED Marketing auf die Durchführung bestimmter Werbemaßnahmen bestehen, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder berufsspezifische Werberichtlinien verstoßen könnten, übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für jegliche daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Geldstrafen, Ansprüche Dritter oder sonstige Sanktionen. Der Kunde verpflichtet sich, REFINED Marketing sowie ihre Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen in solchen Fällen von jeglichen Ansprüchen, Kosten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) freizustellen und schadlos zu halten.
§ 10 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an REFINED Marketing die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG) einzuhalten.
(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und REFINED Marketing abzuschließen ist, wird der Kunde REFINED Marketing vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.
(3) Der Kunde stellt REFINED Marketing von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das DSG vollumfänglich frei.
§ 11 Urheberrecht, Nutzungsrechte
(1) Wir haben an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken, die von uns veröffentlicht werden, Urheberrechte. Jegliche Nutzung ist ohne Zustimmung von uns nicht gestattet.
(2) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von uns hinterlegten Inhalte. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der von uns hinterlegten Inhalte ist strengstens untersagt. Vervielfältigt der Kunde Inhalte aus dem geschützten Mitgliederbereich oder gibt diese an nicht berechtigte Dritte weiter, gilt ein angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.
(3) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von uns auf unseren Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.
(4) Es ist untersagt, die vermittelten Inhalte und die zur Verfügung gestellten Vorlagen, Strategien und Konzepte an Dritte weiterzugeben oder sie im gewerblichen Kontext an Dritte anzubieten, sofern dies nicht eindeutig mit REFINED Marketing abgestimmt wurde. Verstößt der Kunde gegen diese Vereinbarung, gilt eine angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.
(5) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1 und 2 werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.
§ 12 Rechte Dritter
(1) Stellt der Kunde REFINED Marketing Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das REFINED Marketing bei der Werbeanzeige verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
(2) Der Kunde stellt REFINED Marketing in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.
§ 13 Referenzwerbung
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass REFINED Marketing seinen/ihren Namen und sein/ihr Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf den REFINED Marketing Social-Media-Auftritten verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werben.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von REFINED Marketing maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg.
AGB Stand: 29.06.2024
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